Bildungsgutschein

Wer kann gefördert werden?

Sie können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen, wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sind und Arbeitslosengeld oder Bürgergeld nach SGB II oder SGB III beziehen.

Was kann gefördert werden?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sichert Ihnen eine vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für Maßnahmen wie Beratung, Coaching, Training, Arbeitsvermittlung oder Probearbeit.

Unter bestimmten Umständen können auch Kosten für  Fahrt- und Kinderbetreuung gewährt werden.

WICHTIG

Vor der Antragstellung sollten Sie sich von einer Beratungsperson der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lassen. Diese wird prüfen, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen.