Wer kann gefördert werden?
Sie können den monatlichen Bürgergeld-Bonus beantragen, wenn Sie Bürgergeld erhalten und an einer Weiterbildung teilnehmen, die langfristig Ihre Jobchancen verbessert.
Was kann gefördert werden?
Es werden Weiterbildungen gefördert, die eine Mindestdauer von acht Wochen haben, dabei müssen diese nicht auf einen Berufsabschluss abzielen.
Der Bürgergeld-Bonus beträgt monatlich 75 EUR und wird zusätzlich zum Bürgergeld, der Miete und der 100% Kostenübernahme Ihrer nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung ausgezahlt. Die Förderung ist dabei anrechnungsfrei und wirkt sich nicht auf Ihren Regelbedarf des Bürgergelds aus.
WICHTIG
Lassen Sie sich bitte von einer Beratungsperson des Jobcenters beraten. Diese wird prüfen, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, da die Höhe und die Dauer der Förderung von verschiedenen Voraussetzungen (Art und Dauer der Weiterbildung) abhängt.
