Wer kann gefördert werden?
Menschen mit Migrationshintergrund können an einem DeuFöV-Sprachkurs teilnehmen wenn Sie keine Ausbildung haben oder arbeitslos sind, wenn Sie sich in der Anerkennungsphase Ihres ausländischen Berufsabschlusses befinden, wenn Sie eine Berufserlaubnis bekommen möchten, für die ein bestimmtes Sprachniveau erforderlich ist.
Um an einem DeuFöV-Sprachkurs teilzunehmen, müssen Sie über das vorhergehende Sprachniveau verfügen. Wenn Sie also beispielsweise an einem B2-Deutschkurs teilnehmen möchten, müssen Sie dafür das Niveau B1 nachweisen.
Was kann gefördert werden?
Die Berechtigung sichert Ihnen eine vollständige Übernahme der Kursgebühren.
WICHTIG
Eine Berechtigung für die Teilnahme an einem DeuFöV-Sprachkurs kann durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter oder durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt werden.
