Wer kann gefördert werden?
Sie können das monatliche Weiterbildungsgeld beantragen, wenn Sie Bürgergeld erhalten und an einer Weiterbildung teilnehmen, die auf einen Abschluss abzielt.
Was kann gefördert werden?
Es werden Weiterbildungen gefördert, die auf einen Abschluss abzielen, wie beispielsweise Umschulungen oder berufliche Teilqualifikationen. Die Förderdauer beträgt bis zu 3 Jahren (je nach Dauer der Weiterbildung).
Das Weiterbildungsgeld beträgt monatlich 150 EUR und wird zusätzlich zum Bürgergeld, der Miete und der 100% Kostenübernahme Ihrer abschlussbezogenen Weiterbildung ausgezahlt. Die Förderung ist dabei anrechnungsfrei und wirkt sich nicht auf Ihren Regelbedarf des Bürgergelds aus.
WICHTIG
Lassen Sie sich bitte von einer Beratungsperson des Jobcenters beraten. Diese wird prüfen, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, da die Höhe und die Dauer der Förderung von verschiedenen Voraussetzungen (Art und Dauer der Weiterbildung) abhängt.
